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Autohaus Rössel GmbH
Haldorfer Strasse 20
34281 Gudensberg-Dissen

Telefon: +49 (0) 5603-91000-0
Telefax: +49 (0) 5603-91000-55
E-Mail: info@auto-roessel.de

Geschäftsführer/in: Frank Rössel | Julia Rössel

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.

Registergericht: Fritzlar
Registernummer: HRB 12582

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE337941583

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Frank Rössel
Haldorfer Strasse 20
34281 Gudensberg-Dissen

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Autohaus-Rössel GmbH

1. Gültigkeit:
Wenn der Kaufvertrag nicht sofort zustande kommt, ist der Käufer an seine verbindliche Bestellung zehn Werktage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der Frist schriftlich bestätigt, die Bereitstellung mitteilt oder die Lieferung ausgeführt ist.

2. Schadenersatz:
Der Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer für Schäden (ausgenommen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) des Käufers aufgrund einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines Erfüllungsgehilfen oder seines Vertreters ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für die Verletzung von sog. Kardinalpflichten. Der vorgenannte Ausschluss gilt auch für Mangelfolgeschäden.

3. Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer des Eigentumvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

4. Übertragung von Rechten und Pflichten:
Der Verkäufer/Vermittler gibt keine Garantie. Der Umfang einer eventuell vom Hersteller gewährten Garantie für das Fahrzeug sowie die Eintritts- und Abwicklungsvoraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Fahrzeugherstellers und ggf. nach dem Herkunftsland.

5. Nebenabreden:
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

6. Herstellergarantie:
Der Umfang einer eventuell gewährten Hersteller-Garantie für das Fahrzeug richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen des Fahrzeugherstellers und ggf. nach dem Herkunftsland.

7. Sachmängelhaftung:
Für den Verkäufer gilt gegenüber dem Käufer die gesetzliche Sachmängelhaftung. Möglicherweise hat der Käufer im Falle eines Sachmangels die Wahl der Inanspruchnahme zwischen seinem Verkäufer, dem liefernden Vertragshändler. Nimmt der Käufer den Verkäufer auf Grundlage der gesetzlichen Sachmängelhaftung in Anspruch, tritt er gleichzeitig zugunsten des Verkäufers im Umfang der Realisierung dieser Ansprüche seine etwaigen Ansprüche aus der gleichen Sache gegen den liefernden Vertragshändler oder den Hersteller ab.

8. Abnahmetermin:
Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes und/oder der Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage ab Mitteilung der Bereitstellung bzw. nach Übernahme des Fahrzeuges im Rückstand, so kann der Verkäufer (ggf. vertreten durch den Vermittler) dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer bzw. der Vermittler kann dann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer bzw. der Vermittler Schadenersatz, so beträgt dieser 10 % des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer bzw. der Vermittler einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

9. Lieferverzug, -ausfall:
Kann der Verkäufer den Kaufgegenstand unverschuldet gar nicht oder nur erheblich verspätet liefern (z.B. durch Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, Streik oder sonstige höhere Gewalt), so wird er von der Pflicht zur Leistung frei. Der Verkäufer hat den Käufer hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Käufer kann dann vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung (z.B. Anzahlung) zurückfordern. Ein Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch des Käufers besteht nicht. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tagen bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oderder Lieferfrist in Verzug. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Versschulden vorübergehend daran hindert, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die genannten Fristen und Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins oder der unverbindlichen Lieferfrist von mehr als 4 Wochen muss der Käufer dem Verkäufer/Vermittler eine angemessene Nachfrist zugestehen.

10. Schiedsstelle:
Ist der Verkäufer bzw. Vermittler Mitglied im Bundesverband freier KFZ-Händler e.V. Bonn, kann der Käufer im Streitfall dessen Schiedsstelle schriftlich anrufen. Eignungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Käufer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die von ihr getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der
BVfK e.V.
Bundeskanzlerplatz/Reuterstr. 241 . 53113 Bonn
Tel. 0228 85 40 90 Fax 0228 85 40 928
schiedsstelle@bvfk.de
www.automobilverband.de

11. Änderungen durch den Fahrzeughersteller:
Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen der Ausstattung und des Lieferumfangs, die auf Änderungen durch den Fahrzeughersteller beruhen, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten und werden Vertragsinhalt, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Besondere Vereinbarung über Herkunft des Fahrzeugs, z.B. hinsichtlich des EU-Imports bestehen nicht.

12. Preiserhöhung des Fahrzeugherstellers:
Wurde eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, gilt der vereinbarte Kaufpreis zzgl. einer eventuell angefallenen Preiserhöhung des Herstellers oder Lieferanten, wenn die Preissteigerung auf Umständen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind. Die Preiserhöhung muss in diesem Fall durch ein offizielles Schreiben des Herstellers oder Lieferanten belegt werden. Der Käufer hat ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der bei Lieferung verlangte Preis gegenüber dem bei Vertragsschluss vereinbarte Preis stärker als die allgemeinen Lebenshaltungskosten oder um mindestens 5 % angestiegen ist.

13. Salvatorische Klausel:
Soweit eine Regelung in einem Satz dieses Vertrages unwirksam ist, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist im vermuteten Interesse der Beteiligten in eine wirksame Regelung umzudeuten.

Fassung: 01.06.2024